Dieser Paragraph schreibt vor, dass Menschen - die beruflich mit Tieren umgehen - gewerbsmäßige Tierhalter sind. Deshalb ist eine behördliche Erlaubnis nötig.
Laut der "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes" ist die Unterbringung fremder Tiere "planmäßig und fortgesetzt".
Aus diesem Grund haben wir wegen des gewerbsmäßigen Umgangs mit Ihren Tieren jeweils einen Sachkundelehrgang für Meerschweinchen und Kaninchen besucht.
Wir haben die Erlaubnis erhalten und unsere Qualifikation beim Veterinäramt nachgewiesen. Damit wird sichergestellt, dass Ihre Tiere in guter Obhut unter tierschutzgerechten Haltungsbedingungen untergebracht sind.